Viele Mandanten wenden sich mit Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie an unsere Kanzlei. Damit Sie bereits im Vorfeld Klarheit über den finanziellen Rahmen erhalten, informieren wir Sie transparent über unsere Beratungsvergütung.
Unsere Kanzlei bietet die rechtliche Beratung im Immobilienrecht, etwa
- zur Prüfung oder Gestaltung von Kaufverträgen, Teilungserklärungen oder Grundstücksübertragungen,
auf Stundensatzbasis in Höhe von 250,00 € zzgl. 19 % MwSt. an.
Je nach Umfang der rechtlichen Fragestellung oder des zu prüfenden Vertragswerks liegt der Aufwand für eine Erstberatung in der Regel zwischen drei und fünf Stunden. Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug oder Teilungserklärung oder Notarvertragsentwurf) geben wir Ihnen auf Wunsch gerne eine konkrete Einschätzung des voraussichtlichen Zeitbedarfs.
Übernahme der Kosten durch die RechtsschutzversicherungSofern Sie über eine
Rechtsschutzversicherung verfügen, ist eine Kostenübernahme grundsätzlich möglich. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt allerdings die Kosten für die Erstberatung nur nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten meist nur bis zur gesetzlichen Gebühr übernimmt. Etwaige Mehrkosten aufgrund der individuellen Stundensatzvereinbarung sowie ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt sind in der Regel vom Mandanten selbst zu tragen.